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Update: rechtliche Lage der Osteopathie in Deutschland

Osteopathie
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So unheimlich viel fachlichen Anklang wie die Osteopathie in Deutschland findet, genauso viele Schwierigkeiten gibt es bei der Anerkennung als selbststehender Beruf. Im Moment ist sie eine zwar eigenständige, jedoch immer noch lediglich eine Therapieform. Ein Konzept. Eine Philosophie.

Diese sucht in verschiedenen Berufsfeldern ihr zu Hause. Entsprechend groß ist das Gerangel und Gezerre. Die rechtliche Lage der Osteopathie ist etwas verzwickt in Deutschland. Am liebsten würden die verschiedenen Berufsgruppen die Osteopathie in ihr Tätigkeitsfeld integrieren. Das heißt die Physiotherapieverbände sähen es gern als verordenbare Leistung im Heilmittelkatalog, ein Teil Ärzteschaft würden gern die Oberhand über die Verordnungen behalten und die Heilpraktiker sind sich einig, dass die Osteopathie zumindest eigenständig bleiben muss, denn nur so kann freie Heilkunde praktiziert werden.

Einzig Hessen macht eine Ausnahme. Eine Weiterbildungs- und Prüfungsordnung regelt den Beruf im Primärkontakt durch Nichtheilpraktiker.

Für die restlichen Bundesländer werden Ende Juni 2016 die Gesundheitsminister der jeweiligen Bundesländer auf der Gesundheitsministerkonferenz beratschlagen und beschließen, inwiefern die Osteopathie die Eigenständigkeit als Beruf zuerkannt bekommen kann. Die rechtliche Lage der Osteopathie wird sich dann vielleicht ändern.

Es bleibt also spannend.

Bis dahin gilt  das bestehende Heilpraktikergesetz vom 17.02.1939. Zur freien Ausübung der Heilkunde, somit auch der Osteopathie, bedarf es also in Deutschland weiterhin der Bestallung als Arzt oder Heilpraktiker.

Krankenkassen und auch verschiedene Gesundheitsämter akzeptieren im Moment die Durchführung der Osteopathie im Delegationsverfahren. Das heißt, Physiotherapeuten üben auf Privatverordnung, auf welcher explizit Osteoepathie genannt werden muss, eine osteopathische Behandlung aus.

Alles was sonst auf dem Gesundheitsmarkt kreativ praktiziert wird, ist meistens der verzweifelte Versuch, das großartige Wissen der Osteopathie halbwegs kostendeckend und vermeintlich rechtssicher an den Mann oder die Frau zu bringen. Ob damit Nutzen oder Schaden angerichtet wird, steht offen zur Diskussion.

Eines ist jedoch für mich ziemlich klar.

Jede Reglementierung schränkt die Möglichkeiten der Mitbestimmung durch dich als Patient und damit der Heilung ein.

Alle Erfolge, die wir freien Osteopathen im Moment erzielen, resultieren aus der Freiheit sämtliche Parameter der Behandlung selbst zu bestimmen.

Konkret bedeutet das:

  1. Der Osteopath entscheidet, ob er den Patient annimmt. Hierbei geht es nicht um Lust oder Launen des Osteopathen, sondern um fachliche Kompetenz. Die Möglichkeiten sind in diesem Beruf genau wie in der Schulmedizin weit verzweigt. Im Zweifel wird ein verantwortungsvoller Osteopath zu einem Kollegen oder auch einer anderen Berufsgruppe verweisen oder weitere Therapeuten hinzuziehen.
  2. Die Anzahl und auch der Intervall der einzelnen Sitzungen wird von Fall zu Fall individuell und immer in Zusammenarbeit mit dem Patient abgesprochen. Es gibt einfach keine Schema F für diese Art von Behandlung.
  3. Der Preis und die Dauer für die Sitzungen müssen in der freien Entscheidung des Therapeuten bleiben, sonst enthebelt man die Methode quasi ihrer Eigenständigkeit – dann beißt sich wie man so schön sagt, die Katze in den Schwanz.
  4. Und nicht zuletzt und das ist wahrscheinlich einer der entscheidendsten Punkte, die Art der Behandlung. Jeder Osteopath stellt am Anfang der Behandlung anhand des aufgenommenen Befundes eine These auf. Darauf baut die individuelle Behandlung auf, welche sich nicht in ein Schema F oder ein Raster pressen lässt. Auch wenn sich hier und da möglicherweise Techniken ähneln, so werden sie dennoch von Fall zu Fall verschieden platziert. Mit Schrecken sehe ich ein Szenario, wo man Osteopathie als Teilleistung, beschränkt auf einzelne Diagnosen, ähnlich der Akupunktur, anerkennt.

Ich jedenfalls bin sehr gespannt ob und welche Veränderungen auf der Gesundheitsministerkonferenz beschlossen werden. Ich halte dich auf dem Laufenden.

 

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