In Hamburg wird kurz vor Weihnachten italienische Salami wegen eines möglichen Listeriose-Risikos zurückgerufen, berichtet osteopathisch-leben.de unter Berufung auf mopo.de. Das Produkt wurde bereits aus dem Verkauf genommen, Verbraucher sollen es nicht mehr verzehren.
Welche Salami betroffen ist
Vom Rückruf betroffen ist die Salsiccia Piccante Affettata in der 500-Gramm-Packung. Es handelt sich um Ware mit der Chargennummer 9085270 und den Mindesthaltbarkeitsdaten 19., 21., 24. und 28. Dezember sowie 4., 11., 18. und 25. Januar. Hersteller der Salami ist das italienische Unternehmen Trinita.
In Deutschland wurde das Produkt über das Hamburger Feinkostgeschäft Andronaco vertrieben. Damit gelangte die Salami auch in der Vorweihnachtszeit in den Handel, als viele Menschen Delikatessen für die Feiertage einkaufen.
Warum das Produkt ein Gesundheitsrisiko darstellt

Der Rückruf erfolgt wegen des möglichen Nachweises von Listerien. Eine Infektion mit Listeriose macht sich häufig innerhalb von etwa zwei Wochen bemerkbar. Typische Symptome sind Durchfall und Fieber, die zunächst harmlos wirken können.
Für bestimmte Personengruppen kann die Erkrankung jedoch deutlich schwerer verlaufen. Ältere Menschen sowie Personen mit geschwächtem Immunsystem haben ein erhöhtes Risiko für Komplikationen wie Blutvergiftung oder Hirnhautentzündung. Für Schwangere ist besondere Vorsicht geboten, da das ungeborene Kind selbst dann gefährdet sein kann, wenn bei der Mutter keine klaren Symptome auftreten.
In welchen Bundesländern der Rückruf gilt
Der Rückruf betrifft vier Bundesländer. Dazu zählen Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen. In diesen Regionen war die Salami im Verkauf und könnte noch in Haushalten lagern.
Die Behörden raten dringend dazu, vorhandene Packungen zu überprüfen und das Produkt nicht mehr zu essen. Auch ohne Beschwerden sollte kein Risiko eingegangen werden.
Rückgabe und Information für Verbraucher
Nach Angaben des Herstellers kann die betroffene Salami im Geschäft zurückgegeben werden, in dem sie gekauft wurde. Der Kaufpreis wird vollständig erstattet, auch ohne Vorlage eines Kassenbons.
Aktuelle Warnungen zu Lebensmitteln werden in Deutschland von den Bundesländern gemeinsam mit dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, dem BVL, veröffentlicht. Verbraucher finden dort regelmäßig aktualisierte Hinweise zu Rückrufen und möglichen Gesundheitsgefahren.
Wer vor den Feiertagen einkauft, sollte auch einen Blick auf die REWE Angebote vom 22. bis 28. Dezember werfen.

