München erlebt ein neues Kapitel im langjährigen Rechtsstreit um die Unternehmerin Andrea Tandler, berichtet osteopathisch-leben.de unter Berufung auf bild.de. Die Tochter des ehemaligen bayerischen Finanzministers kämpft weiter gegen ihre dreijährige Freiheitsstrafe wegen Steuerhinterziehung und stellt die Rechtmäßigkeit des gesamten Verfahrens infrage. Ihre Anwälte sehen gravierende Verfahrensfehler und medizinische Gründe, die bislang unzureichend berücksichtigt wurden.
Millionen aus Maskengeschäften – und ein umstrittener Schuldspruch
Zu Beginn der Corona-Pandemie fungierte Tandler als zentrale Vermittlerin zwischen einem Schweizer Maskenlieferanten und mehreren Bundes- sowie Landesbehörden. In einer Phase, in der Schutzausrüstung knapp war, half sie beim Zustandekommen hochvolumiger Verträge und verdiente dafür Provisionen von rund 48 Millionen Euro. Die Geschäfte selbst waren legal, doch die Münchner Staatsanwaltschaft warf ihr und ihrem Geschäftspartner Darius N. vor, erhebliche Teile dieser Einnahmen nicht ordnungsgemäß versteuert zu haben.
Im Dezember 2023 verurteilte das Landgericht München beide Angeklagte wegen Steuerhinterziehung. Nach dem Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) wurde das Strafmaß zwar angepasst, doch die dreijährige Haftstrafe für Tandler blieb bestehen – ein Urteil, das sie nicht akzeptiert.
Beschwerden in Karlsruhe: Verteidigung fordert kompletten Neustart
Wie Der Spiegel berichtet, hat Tandlers Anwaltsteam mehrere Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Ziel ist die Aufhebung des BGH-Urteils und ein erneuter Prozess. Aus Sicht der Verteidigung wurde Tandler nicht in vollem Umfang rechtlich geschützt, wie es ein faires Verfahren verlangen würde.

Parallel dazu beantragen ihre Anwälte eine Vollstreckungsaufschiebung, also den Aufschub des Haftantritts. Für die 45-Jährige sei ein sofortiger Vollzug angesichts ihres Gesundheitszustands nicht zumutbar. Das entsprechende Gesuch ihres Geschäftspartners Darius N. – begründet mit familiären Pflichten – wurde laut Der Spiegel bereits abgelehnt.
Debatte um gesundheitliche Einschränkungen: War Tandler überhaupt verhandlungsfähig?
Besonders umstritten ist die Frage, ob Tandler während des Münchner Verfahrens überhaupt verhandlungsfähig war. Ihr Anwalt, der ehemalige BGH-Richter Thomas Fischer, betont, dass seine Mandantin unter schweren gesundheitlichen Problemen litt. Laut Fischer kämpfte sie mit einer chronischen Entzündung, musste sich mehreren Operationen unterziehen und nahm zeitweise bis zu 350 Milligramm Tilidin pro Tag, ein starkes Schmerzmittel.
Ein medizinisches Gutachten, auf das Der Spiegel verweist, bescheinigt zudem Symptome einer posttraumatischen Belastungsstörung. Diese Diagnose führt die Verteidigung als Beleg dafür an, dass Tandler in den entscheidenden Phasen des Prozesses stark belastet und möglicherweise eingeschränkt handlungsfähig war. Das wiederum könnte die Verwertbarkeit ihrer Aussagen und ihre Fähigkeit zur Verteidigung beeinflusst haben.
Karlsruhe prüft das Verfahren: droht ein neuer Prozess?
Das Bundesverfassungsgericht steht nun vor der Aufgabe, zu prüfen, ob Tandler im Münchner Verfahren den verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf ein faires Verfahren erhalten hat. Sollten die Richter zu dem Schluss kommen, dass wesentliche Verfahrensgrundsätze verletzt wurden, könnte die Sache an eine niedrigere Instanz zurückverwiesen werden – mit der Folge eines vollständigen Neuaufrollens des Falls.
Der Fall hat bundesweite Bedeutung, denn er berührt nicht nur steuerstrafrechtliche Fragen, sondern auch grundlegende Aspekte der Justizpraxis in Verfahren mit großem öffentlichen und politischen Gewicht.
Während die Richter in Karlsruhe über mögliche Verfahrensfehler im Fall Tandler entscheiden, sorgt ein anderer schwerer Kriminalfall für Aufmerksamkeit, nachdem die Polizei in Istanbul heute sieben Verdächtige im Zusammenhang mit dem Tod einer Hamburger Mutter und ihrer Kinder festgenommen hat.

