Das Musical „N bisschen Frieden“, das einst als kraftvoller Neustart der Kulturszene nach der Pandemie geplant war, endete für die Veranstalter in einer herben Enttäuschung, berichtet osteopathisch-leben.de unter Berufung auf t-online.de. Drei Jahre nach dem Scheitern beschäftigt der Fall erneut die Justiz – und es stellt sich die Frage, ob Produzent Ralph Siegel nun doch finanziell für ausgebliebene Zahlungen geradestehen muss
Das Insolvenzverfahren rund um das Duisburger Musical wird wieder vor dem Landgericht Duisburg verhandelt. Am 18. Dezember soll entschieden werden, ob Siegel dem Insolvenzverwalter der Betreiberfirma mehr als 100.000 Euro schuldet. Der Ausgang könnte klären, wer letztlich die Verantwortung für das gescheiterte Projekt trägt.

Ursprünglich sollte das Musical einen imposanten Neustart markieren, nachdem die Corona-Krise die gesamte Branche ausgebremst hatte. Doch schon nach wenigen Vorstellungen im Herbst 2022 wurde die Produktion eingestellt. Der Kartenverkauf blieb weit hinter den Erwartungen zurück, während die Kosten weiter stiegen – ein Zusammenspiel, das die Betreiberfirma rasch in die Knie zwang.
An der Betreibergesellschaft war Siegel mit 45 Prozent beteiligt, ebenso wie die Eigentümer des Theaters. Die restlichen 10 Prozent hielt Produzent und Regisseur Wolfgang DeMarco. Während der Anhörung erklärte er, dass vereinbart worden sei, dass die beiden Hauptgesellschafter jeweils 300.000 Euro vor der Premiere beisteuern. Das Geld war für Gehälter, Kostüme und vor allem für Marketingmaßnahmen vorgesehen, die entscheidend für einen erfolgreichen Start gewesen wären.
Im Gericht wurden zahlreiche E-Mails verlesen, die das damalige Kommunikationschaos offenlegten. Daraus ging hervor, dass Siegel letztlich lediglich 195.000 Euro überwiesen hatte. DeMarcos zunehmend dringliche Anfragen leitete er häufig an eine Hamburger Anwältin weiter, die vor Gericht aussagte, sie habe Siegel mehrfach erklären müssen, wofür die Gelder konkret vorgesehen waren.
Eine weitere Zeugin berichtete, dass sie sich gemeinsam mit der Theaterleitung darauf geeinigt habe, die fehlenden 105.000 Euro erst nach der Premiere einzufordern. Man wollte zunächst sehen, wie das Publikum auf die Inszenierung reagiert und ob sich ein Erfolg abzeichnet. Nun muss das Gericht klären, wie verbindlich diese Absprache war – und ob der Insolvenzverwalter die ausstehende Summe doch noch rückwirkend verlangen kann.
Mehr Einblicke in persönliche Schicksale und rechtliche Konflikte liefert auch die Geschichte von Cora Schumacher, die offen über körperliche und psychische Gewalt spricht und das deutsche Gesetz scharf kritisiert.

